Die aktuellen Reisewarnungen und das Einreiseformular für Spanien findet Ihr auf https://www.spth.gob.es/
Reise Infos und die Einreisebestimmungen für Deutschland auf https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit
SARS-CoV-2, Covid-19 Hygieneprotokoll
Wie alle Betriebe, müssen auch wir die neuen Hygienevorschriften anwenden, das folgende Protokoll wurde nach den spanischen Gesetzen erstellt.
In Andalusien herrscht derzeit eine generelle Maskenpflicht, sowohl in geschlossenen Räumen (Läden, teilw. Autos), als auch im Freien. Ausgenommen ist das Ausüben von Sport, wonach lt Aussage unserer Policia Local auch reiten gehört, somit brauchen wir dort keinen Mund-Nasen-Schutz. Bei der Vorbereitung der Pferde kann dieser jedoch notwendig sein, und auch unterwegs ist es gut ihn dabei zu haben, falls wir irgendwo einkehren etc. Wir bitten deshalb, sofern möglich eigene Gesichtsmasken und eine kleine Zipper Tüte zum verstauen mitzubringen.
Desinfektionsgel für die Hände, sowie Masken stehen ansonsten auch bei uns zur Verfügung.
Unser vollständiges Hygieneprotokoll findet Ihr im Anschluss:
Vor der Aktivität: Wir bitten um telefonische oder schriftliche (Email) Anmeldung. Bitte sofern möglich eigene Reitkappe, Maske, Zipper Tüte, Wasserflasche, Sonnenmilch, Bauchtasche mitbringen. Es gibt keine Umkleideräume/Toiletten am Reithof.
Wenn Sie den Verdacht haben, sich mit Covid-19 angesteckt zu haben, oder Symptome haben, die mit Covid-19 vereinbar sind, bleiben Sie bitte zu Hause und vereinbaren Sie einen Ersatztermin mit uns (es fallen in diesem Fall keine Umbuchungsgebühren an)

Auf dem Reithof: Bitte auf dem Parkplatz auf uns warten, und nicht ohne uns über das Gelände laufen. Auf entsprechende Handhygiene vor der Aktivität weist Ihr Guide hin.
Alle von uns zur Verfügung gestellten Gegenstände, die in direkten Kontakt mit Gästen kommen (vor allem die Helme), werden nach jedem Gebrauch desinfiziert.
Guïa de buenas prácticas de establecimientos y trabajadores del sector turístico, Ministerio de Salud
Medidas para la reducción del contagio por el coronavirus SARS-CoV-2, Instituto de Calidad Turística Española
Wenn jemand weitere Leistungen wie Hotel, etc gebucht hat, können dort andere Regeln gelten, auf die das entsprechende Unternehmen hinzuweisen hat.
Ausserdem haben wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen um folgende Absätze ergänzt: “ Solange die Reiseunsicherheit bzgl Flugstornierungen etc wegen Covid-19 weiterbesteht, werden (Rest-)Zahlungen erst 4 Tage vor Urlaubsantritt fällig, oder können bei Anreise in bar entrichtet werden.“
„Bei bestehender Reisewarnung, oder Grenzschliessung können evtl geleistete Anzahlungen für eine Umbuchung innerhalb der nächsten 2 Jahre verwendet werden. Al-Natoura ist nicht zur Auszahlung dieser Beträge verpflichtet, wenn dies den Fortbestand der Firma oder den Unterhalt der Pferde gefährden würde. „
Fremdleistungen wie Hotel, etc sind hiervon nicht betroffen
Stand: Juli 2020